Ansprechpartner
Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Es gilt: Erste Ansprechpartnerin ist immer die Klassenlehrerin.
Grundsätzlich freuen wir uns auch immer über Anregungen und Ideen von Seiten der Eltern, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass pädagogische Entscheidungen und deren Konsequenzen ausschließlich von den Lehrerinnen auf der Grundlage des hessischen Schulgesetzes getroffen werden.
Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)
Haben Kinder in ihrer schulischen oder sozialen Entwicklung Schwierigkeiten, so versuchen Klassen- und BFZ- Lehrkraft gemeinsam, in Absprache mit den Eltern, eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Entscheidend für die Zusammenarbeit ist, dass Klassen-, BFZ- Lehrkraft, Eltern und Schüler gemeinsam die Verantwortung für die Lernprozesse übernehmen. In enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson berät und unterstützt die BFZ-Lehrkraft.Bestenfalls vereinbaren alle Beteiligten Ziele und Abmachungen zu den Lerninhalten und Lerntechniken, zur Selbstkontrolle und Lerneinstellung, zum Verhalten im Unterricht oder zum Umgang mit den Mitschülern.
Die BFZ-Lehrkraft unterstützt nicht nur in Form vorbeugender Maßnahmen (VM), vielmehr bietet sie Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch individuelle und bedarfsgerechte Angebote die Möglichkeit, einen Anschluss an den Unterricht der Regelschule zu erhalten.
Beurlaubung
Grundsätzlich besteht nach § 56, Abs. 1 Hessisches Schulgesetz für jeden Schüler die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Der Schüler kann von der Teilnahmepflicht nur gemäß § 69, Abs. 3 Hessisches Schulgesetz auf Antrag der Eltern beurlaubt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, Schulferien zu verlängern.
Wichtige Gründe können sein:
- Krankheit und Arztbesuch
- Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
- schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
- Heirat, Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
- Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden.
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien. Sofern die Beurlaubung nicht länger als zwei Tage andauert, liegt die Entscheidung hierüber bei der Klassenlehrerin. Bei größeren Zeiträumen und unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. Ein Antrag auf Beurlaubung muss 4 Wochen vor dem Zeitraum der Beurlaubung von den Eltern gestellt werden. Nach § 67 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Nach § 181 Hessisches Schulgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungsberechtigter nicht dieser Verpflichtung nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bücherei
Unsere Schule hat eine gut ausgestattete Schülerbücherei mit klassischer und aktueller Kinderliteratur, die zum Schmökern einlädt. Die Kinder haben mehrmals wöchentlich die Möglichkeit, Bücher auszuleihen. Beim Verlust eines Buches ist dieses zu ersetzen. Selbstverständlich steht die Bücherei auch für den Unterricht (z.B. Recherche, Lesestunden usw.) und für den „Pakt für den Nachmittag“ zur Verfügung.
Bus
Die Kinder, die außerhalb der Frankenberger Kernstadt wohnen, legen ihren Schulweg mit dem Bus zurück. Für den Aufenthalt in den Bussen gelten die Busregeln des Landkreises Waldeck-Frankenberg, die mit Ihren Kindern in jeder Jahrgangsstufe erneut besprochen werden. Um die Sicherheit in den Bussen zur gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre Kinder immer wieder an die Einhaltung dieser Regeln zu erinnern.
Betreuung
Die Betreuung erreichen Sie unter der Telefonnummer 06451-713194.
Computerraum
Unsere Schule verfügt über einen Computerraum mit 16 Arbeitsplätzen für die Kinder und einem Beamer.
D
Elternabend
Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zum Elternabend, um sich über alle Angelegenheiten der Klasse auszutauschen. Beim ersten Elternabend im ersten und dritten Schuljahr wählt die Elternschaft den Klassenelternbeirat/die Klassenelternbeirätin und den Stellvertreter/die Stellvertreterin, die die Belange der Klasse innerhalb der Schule vertreten.
Der Klassenelternbeirat/die Klassenelternbeirätin nimmt an den in der Regel einmal pro Halbjahr stattfindenden Schulelternbeiratssitzungen teil.
Elternmitarbeit
Die Mitarbeit der Eltern ist für unsere Schule notwendig und bedeutsam. Notwendig ist sie, weil wir ohne das Engagement der Eltern viele Veranstaltungen nicht mehr aufrechterhalten könnten. Dazu zählen schulische Feste, aber auch die Projektwoche, die Bundesjugendspiele, die Konzerte usw.
Elternsprechtag
Einmal im Halbjahr lädt unsere Schule zu einem Elternsprechtag ein. Hier ist Gelegenheit, offen und vertrauensvoll mit der Klassenlehrerin über den schulischen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu sprechen.
Entschuldigung
Kann Ihr Kind nicht zur Schule kommen, rufen Sie bitte am jeweiligen Tag bis 08:15Uhr im Sekretariat an. Die entsprechende Information wird dann an die Klassenlehrerin weitergegeben. Die schriftliche Entschuldigung kann später nachgereicht werden.
Fahrradfahren
Ihr Kind sollte erst mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn Sie der Meinung sind, dass es den Weg sicher bewältigen kann. Generell empfehlen wir, Ihr Kind erst nach bestandener Fahrradprüfung (im 4. Schuljahr) mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Bitte beachten Sie auch, dass das Fahrrad verkehrssicher sein muss und ein Helm zu benutzen ist. Gleiches gilt bei der Benutzung eines Rollers.
Förderunterricht
Jede Klasse hat in der Regel einmal wöchentlich Förderunterricht. Die genaue Ausgestaltung dieses Unterrichts und die Entscheidung über die Teilnahme trifft die Klassen- bzw. Fachlehrerin. Vor der Teilnahme Ihres Kindes am Förderunterricht werden Sie schriftlich informiert und um Ihr Einverständnis gebeten. Der Förderunterricht kann im Krankheitsfall oder bei Vertretungsbedarf entfallen.
Förderverein
Der Förderverein unserer Schule unterstützt unsere schulische Arbeit in vielen Belangen. Außerdem könnten wir ohne den Förderverein kein Mittagessen im Pakt für den Nachmittag anbieten. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen Mitglied im Förderverein sind und die Vereinsarbeit aufrechterhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage.
Frühstück
Ihr Kind sollte vor der Schule bereits gefrühstückt haben, um den Schultag gestärkt beginnen zu können. Während der Frühstückspause (nach der 2. Stunde) frühstücken die Kinder gemeinsam in der Klasse. Dabei legen wir Wert auf ein gesundes Frühstück, welches Sie Ihrem Kind bitte in einer Brotdose mitgeben. Bitte achten Sie auch darauf, Ihrem Kind keine abgepackten Lebensmittel (Kinder-Salami, einzeln abgepackter Käse) oder Zuckerhaltiges (Müsliriegel, Trinkjoghurt usw.) mitzugeben. Die Mitnahme von Getränken ist nicht nötig, da Ihren Kindern im Klassenraum Mineralwasser zur Verfügung steht, welches für einen geringen Betrag erworben werden kann.
G
H
Inklusion
Die inklusive Beschulung an der WGS findet innerhalb der Regelklasse, mit dem Ziel einer bestmöglichen schulischen und sozialen Entwicklung aller Kinder, im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten, statt.
Die Lehrkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) unterstützen dabei durch intensive Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften betroffene Kinder in ihrer Lernentwicklung und tragen darüber hinaus zur Weiterentwicklung inklusiver Schulstrukturen bei.
Zudem sollen vor allem den Jahrgangsstufen 1 und 4 im Rahmen vorbeugender Maßnahmen (VM) die Möglichkeit zusätzlicher Unterstützungs- und Beratungsangebote zukommen. Diese dienen dazu, allen Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht der Schule zu ermöglichen. Klassenlehrkraft und Förderschullehrkraft des BFZ arrangieren dabei für die Lernenden adäquate Lernangebote auf der Grundlage des Regelschullehrplans. Aufgrund der Bedürfnisse der Klasse und einzelner Lernenden werden in gemeinsamer Absprache effektive Arbeitsformen festgelegt und umgesetzt. Die inklusive Förderung ermutigt die Lernenden zur Eigeninitiative und bestärkt die Beteiligten, selbst Verantwortung für die Lernprozesse zu übernehmen. Für Lernende, die im Rahmen der inklusiven Beschulung nicht ausreichend gefördert werden können, müssen weitergehende Maßnahmen eingeleitet bzw. lernzieldifferente Ziele formuliert werden, welche sich an den Lehrplänen der Förderschulen orientieren.
J
Klassenlehrerin
Die Klassenlehrerin ist in der Grundschule eine der wichtigsten Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichtet einen Großteil des Unterrichts in der Klasse und ist daher in den meisten Fällen jeden Tag in der Klasse anwesend. Für die Eltern ist sie immer der erste Anlaufpunkt, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.
Kopfläuse
Immer wieder kommt es bei unseren Schülerinnen und Schülern zu Kopflausbefall. Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Übertragung häufiger. Wenn in einer unserer Klassen Kopfläuse auftauchen, notiert Ihr Kind dies im Hausaufgabenheft. Sie sollten dann Ihr Kind untersuchen. Wenn Sie Kopfläuse finden, dürfen Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken. Erst wenn ein Arzt bestätigt hat, dass Ihr Kind frei von Läusen und Nissen ist, kann der Schulbesuch wieder aufgenommen werden. Diese ärztliche Bestätigung geben Sie bitte in der Schule ab.
Loslassen
Wir möchten die Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und bemerken immer wieder, dass es einigen Eltern schwerfällt, ihr Kind loszulassen. Dass Sie Ihr Kind in den ersten Tagen vielleicht noch zur Schule begleiten, ist selbstverständlich, aber Ihr Kind schafft den Weg vom Schulhof bis in die Klasse sicherlich ganz ohne Ihre Hilfe. Etwas alleine zu schaffen, ohne Mama oder Papa an der Seite, das stärkt das Selbstbewusstsein Ihres Kindes und macht Ihr Kind zu Recht stolz. Ihr Kind kann den Ranzen selbstständig tragen und auch seine Jacke ganz alleine ausziehen. Bitte trauen Sie Ihrem Kind zu, ein Schulkind zu sein.
Mittagessen
Die Abwicklung im Bereich der Mittagsverpflegung ist an der WGS digitalisiert. In diesem Zusammenhang erfolgt die Lieferung des Essens durch das DRK Frankenberg. Dies ermöglicht eine einfache, tageszeitunabhängige Essensbestellung per Internet (Smartphone, PC oder Tablet).
N
Ordnung
Ordnung muss sein. Helfen Sie anfangs Ihrem Kind noch, regelmäßig Ordnung im Ranzen zu halten. Versehen Sie sämtliche Materialien (Stifte, Bücher, Hefte usw.) und Kleidungsstücke mit Namen und kontrollieren Sie regelmäßig das Federmäppchen.
Pakt für den Ganztag
Unsere Schule verfügt mit dem „Pakt für den Ganztag“ an fünf Tagen in der Woche von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Dieses umfasst die Frühbetreuung vor dem Unterricht, die Betreuung nach dem Unterricht, ein Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft (AG).
Zur Wahl stehen 3 Module: Modul 0 (7:30 Uhr – 14:30 Uhr), Modul 1 (07:30 Uhr – 15:15 Uhr), Modul 2 (07:30 Uhr – 17:00 Uhr). Grundsätzlich ist der „Pakt für den Nachmittag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes jedoch verbindlich.
Näheres erfahren Sie in den Elternbriefen zur Anmeldung für das kommende Schuljahr jeweils gegen Ende des laufenden Schuljahres.
Die Betreuung erreichen Sie unter der Telefonnummer 06451-713194.
Qual
Eine Qual sollte die Schule niemals werden. Bei Problemen sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin, der zuständigen Fachlehrerin oder der UBUS-Kraft.
Ranzen
Damit die Ranzen nicht zu schwer werden, können die Kinder Bücher und Hefte im Klassenraum lassen, soweit sie sie nicht für die Hausaufgaben benötigen. Bitte leiten Sie Ihr Kind an, den Ranzen regelmäßig selbst zu packen und Verantwortung für den Inhalt zu übernehmen.
Rauchen
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude verboten.
Regeln
Für unser Schulleben haben wir Verhaltensregeln aufgestellt. Gegenseitige Rücksichtnahme und wertschätzender Umgang miteinander sind uns wichtig. Wir erwarten, dass Sie uns unterstützen, indem Sie Ihrem Kind vermitteln, dass auch Ihnen diese Regeln wichtig sind.
Schulbücher
In Hessen gilt die Lernmittelfreiheit. Daher müssen Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern Lernmittelwie Schulbüchernicht auf eigene Kosten anschaffen, sondern können diese von der Schule ausleihen.
Schulbücher sind wertvoll und teuer und sollten an Kinder nachfolgender Klassen in einem annehmbaren Zustand weitergereicht werden. Deshalb bitten wir Sie, alle Bücher zum Beginn des Schuljahres mit einem Schutzumschlag versehen und Ihr Kind dazu anzuhalten, die Schulbücher pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches müssen Sie eine Entschädigungszahlung leisten.
Schulelternbeirat
Sitzungen des Schulelternbeirats, an denen alle Klassenelternbeiräte/Klassenelternbeirätinnen teilnehmen, finden in der Regel einmal pro Halbjahr statt. Der Schulelternbeirat/die Schulelternbeirätin lädt ein und ist der/die Vorsitzende der Veranstaltung.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Den Vorsitz hat der Schulleiter/die Schulleiterin.
Schulprogramm
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Schule. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und deren Evaluation.
Sicherer Schulweg
Viele Eltern machen sich Sorgen, ihr Kind allein den Schulweg gehen zu lassen, zumal es überall Gefahrenstellen gibt. Beachten Sie bitte: Der Schulweg sollte nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig vor der Einschulung, den Schulweg bzw. den Weg zur Bushaltestelle zu Fuß zurückzulegen. Auf diese Weise lernt Ihr Kind das Einschätzen von Risikosituationen, das Zurechtfinden in der Umgebung und es bewegt sich vor Unterrichtsbeginn an der frischen Luft. Mit heller Kleidung, Reflektoren und auch gemeinsam mit anderen Kindern kann der tägliche Schulweg so sicher zurückgelegt werden. Bitte leisten Sie nicht zuletzt einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Entzerrung der Verkehrssituation vor der Schule und bringen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule.
Schulpsychologie
Auf Anfrage stehen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Staatlichen Schulamts Fritzlar beratend zur Seite. Sie verfügen über genaue Kenntnisse des Systems Schule und unterstützen die pädagogische Arbeit der Schulen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden der Psychologie.
Dabei spielt sowohl die psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften,
Eltern sowie Schülerinnen und Schülern als auch die präventive und systembezogene Beratung eine
wichtige Rolle.
Schulpsychologische Beratungen sind freiwillig, kostenfrei und
vertraulich. In der Beratung werden die Ratsuchenden darin
unterstützt, den jeweils für sie passenden Lösungsweg zu finden und
auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Schulpsychologinnen
und Schulpsychologen können von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern oder Schülerinnen
und Schülern angefragt werden.
Die Kontaktdaten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen finden Sie auf den Internetseiten des Schulamts Fritzlar unter dem Menüpunkt „Zuständigkeiten > Geschäftsverteilung“, eine Übersicht über die Zuständigkeiten nach Schulen finden Sie unter dem Menüpunkt „Schulangebot > Schulliste“.
Sekretariat
Unser Sekretariat ist für Sie montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06451 4790 erreichbar.
Sporthalle
In der Sporthalle unserer Schule findet der Sportunterricht statt, außerdem verschiedene AGs und Veranstaltungen (Einschulung, Entlassung der Viertklässler, Konzerte usw.).
Welche Ausstattung Ihr Kind für den Sportunterricht benötigt, erfahren Sie von der Sportlehrerin. Generell gilt, dass die Kinder sich selbstständig und zügig umziehen können sollten. Mindestens zum Beginn jeder Ferien sollten die Sportbeutel mit nach Hause genommen werden, um die Kleidung zu waschen.
Unfall
Ihr Kind ist in der Schule und auf dem Schulweg unfallversichert. Bitte melden Sie der Schule, wenn Ihr Kind auf dem Schulweg verunglückt ist.
Unterrichtszeiten
Frühbetreuung | 07:30 Uhr – 08:05 Uhr |
Gleitzeit (freiwillige Teilnahme, im Klassenraum) | 07:50 Uhr – 08:05 Uhr |
1. Stunde | 08:05 Uhr – 08:50 Uhr |
2. Stunde | 08:50 Uhr – 09:35 Uhr |
Frühstückspause | 09:35 Uhr – 09:45 Uhr |
1. Hofpause | 09:45 Uhr – 10:00 Uhr |
3. Stunde | 10:00 Uhr – 10:40 Uhr |
4. Stunde | 10:40 Uhr – 11:20 Uhr |
2. Hofpause | 11:20 Uhr – 11:35 Uhr |
5. Stunde | 11:35 Uhr – 12:20 Uhr |
6. Stunde | 12:20 Uhr – 13:05 Uhr |
Pakt für den Nachmittag | bis 17:00 Uhr |
UBUS
(unterrichtsbegleitende Unterstützung durch Sozialpädagogische Fachkräfte)
An unserer Schule ist eine Sozialpädagogische Fachkraft als UBUS-Kraft tätig. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehr- und BFZ-Kräften in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung und in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen.
Zu ihren Aufgaben zählt:
- Unterstützung von einzelnen Lehrkräften/Lehrkräfteteams
- Beratung von Lehrkräften und Eltern
- sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit
- Streitschlichtung
- Projekte mit Schulklassen
- offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler (offene Sprechstunde)
- AG-Angebote
- inner- und außerschulische Vernetzung
Bei Fragen oder Anliegen ist die UBUS-Kraft über das Sekretariat der Schule erreichbar.
Vertretung
Sollte eine Kollegin erkrankt sein, wird eine andere Kollegin oder eine Vertretungskraft den Unterricht übernehmen. Ausfallen können nach dem hessischen Schulgesetz lediglich der Förderunterricht und die AG-Angebote. Über den Ausfall werden Sie informiert.
Wigand Gerstenberg
Unsere Schule ist nach dem Frankenberger Chronisten Wigand Gerstenberg benannt, der von 1457 bis 1522 lebte. Er besuchte die Lateinschule in Frankenberg und studierte später in Erfurt. Ab 1493 arbeitete er an der hessisch-thüringischen Landesgeschichte und befasste sich ab 1500 mit der Erstellung einer Chronik der Stadt Frankenberg – beides Werke mit großer Bedeutung für die Region.
X
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Zeugnisse
Die Kinder der 1. und 2. Klassen erhalten im 1. Halbjahr kein Zeugnis. Am Ende des Schuljahres erhalten die Kinder der 1. Klasse ein Berichtszeugnis, die Kinder der 2. Klassen ein Notenzeugnis. In der 3. und 4. Klasse gibt es zum Halbjahr und zum Ende des Schuljahres Notenzeugnisse.