Die WGS von A bis Z

Ansprechpartner

Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen oder Mei­nungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Es gilt: Erste Ansprechpartnerin ist immer die Klassenlehrerin.

Grundsätzlich freuen wir uns auch immer über Anregungen und Ideen von Seiten der Eltern, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass pädagogische Entscheidungen und deren Konse­quenzen ausschließlich von den Lehrerinnen auf der Grundlage des hessischen Schulgesetzes getroffen werden.

Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)

Haben Kinder in ihrer schulischen oder sozialen Entwicklung Schwierigkeiten, so versuchen Klassen- und BFZ- Lehrkraft gemeinsam, in Absprache mit den Eltern, eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Entscheidend für die Zusammenarbeit ist, dass Klassen-, BFZ- Lehrkraft, Eltern und Schüler gemeinsam die Verantwortung für die Lernprozesse übernehmen. In enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson berät und unterstützt die BFZ-Lehrkraft.Besten­falls vereinbaren alle Beteiligten Ziele und Abmachungen zu den Lerninhalten und Lerntech­niken, zur Selbstkontrolle und Lerneinstellung, zum Verhalten im Unterricht oder zum Umgang mit den Mitschülern.

Die BFZ-Lehrkraft unterstützt nicht nur in Form vorbeugender Maßnahmen (VM), vielmehr bietet sie Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch individuelle und bedarfsgerechte Angebote die Möglichkeit, ei­nen Anschluss an den Unterricht der Regelschule zu erhalten.

Beurlaubung

Grundsätzlich besteht nach § 56, Abs. 1 Hessisches Schulgesetz für jeden Schüler die Verpflich­tung zur Teilnahme am Unterricht. Der Schüler kann von der Teilnahmepflicht nur gemäß § 69, Abs. 3 Hessisches Schulgesetz auf Antrag der Eltern beurlaubt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, Schulferien zu verlängern.

Wichtige Gründe können sein:

  • Krankheit und Arztbesuch
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schul­zeit notwendig sind
  • schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
  • Heirat, Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
  • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
  • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaft­lichen Wettbewerben
  • Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
  • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden.

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien. Sofern die Beurlaubung nicht länger als zwei Tage andauert, liegt die Entscheidung hierüber bei der Klas­senlehrerin. Bei größeren Zeiträumen und unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schul­leitung zuständig. Ein Antrag auf Beurlaubung muss 4 Wochen vor dem Zeitraum der Beurlau­bung von den Eltern gestellt werden. Nach § 67 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz haben die Er­ziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Nach § 181 Hessisches Schul­gesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungsberechtigter nicht dieser Verpflichtung nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bücherei

Unsere Schule hat eine gut ausgestattete Schülerbücherei mit klassischer und aktueller Kin­derliteratur, die zum Schmökern einlädt. Die Kinder haben mehrmals wöchentlich die Mög­lichkeit, Bücher auszuleihen. Beim Verlust eines Buches ist dieses zu ersetzen. Selbstverständ­lich steht die Bücherei auch für den Unterricht (z.B. Recherche, Lesestunden usw.) und für den „Pakt für den Nachmittag“ zur Verfügung.

Bus

Die Kinder, die außerhalb der Frankenberger Kernstadt wohnen, legen ihren Schulweg mit dem Bus zurück. Für den Aufenthalt in den Bussen gelten die Busregeln des Landkreises Wal­deck-Frankenberg, die mit Ihren Kindern in jeder Jahrgangsstufe erneut besprochen werden. Um die Sicherheit in den Bussen zur gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre Kinder immer wieder an die Einhaltung dieser Regeln zu erinnern.

Betreuung

Die Betreuung erreichen Sie unter der Telefonnummer 06451-713194.

Computerraum

Unsere Schule verfügt über einen Computerraum mit 16 Arbeitsplätzen für die Kinder und einem Beamer.

D

Elternabend

Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zum Elternabend, um sich über alle Angelegenheiten der Klasse auszutauschen. Beim ersten Elternabend im ersten und dritten Schuljahr wählt die Elternschaft den Klassenelternbei­rat/die Klassenelternbeirätin und den Stellvertreter/die Stellvertreterin, die die Belange der Klasse innerhalb der Schule vertreten.

Der Klassenelternbeirat/die Klassenelternbeirätin nimmt an den in der Regel einmal pro Halb­jahr stattfindenden Schulelternbeiratssitzungen teil.

Elternmitarbeit

Die Mitarbeit der Eltern ist für unsere Schule notwendig und bedeutsam. Notwendig ist sie, weil wir ohne das Engagement der Eltern viele Veranstaltungen nicht mehr aufrechterhalten könnten. Dazu zählen schulische Feste, aber auch die Projektwoche, die Bundesjugendspiele, die Konzerte usw.

Elternsprechtag

Einmal im Halbjahr lädt unsere Schule zu einem Elternsprechtag ein. Hier ist Gelegenheit, of­fen und vertrauensvoll mit der Klassenlehrerin über den schulischen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu sprechen.

Entschuldigung

Kann Ihr Kind nicht zur Schule kommen, rufen Sie bitte am jeweiligen Tag bis 08:15Uhr im Sekretariat an. Die entsprechende Information wird dann an die Klassenlehrerin weitergege­ben. Die schriftliche Entschuldigung kann später nachgereicht werden.

Fahrradfahren

Ihr Kind sollte erst mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn Sie der Meinung sind, dass es den Weg sicher bewältigen kann. Generell empfehlen wir, Ihr Kind erst nach bestandener Fahrradprüfung (im 4. Schuljahr) mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Bitte beachten Sie auch, dass das Fahrrad verkehrssicher sein muss und ein Helm zu benutzen ist. Gleiches gilt bei der Benutzung eines Rollers.

Förderunterricht

Jede Klasse hat in der Regel einmal wöchentlich Förderunterricht. Die genaue Ausgestaltung dieses Unterrichts und die Entscheidung über die Teilnahme trifft die Klassen- bzw. Fachleh­rerin. Vor der Teilnahme Ihres Kindes am Förderunterricht werden Sie schriftlich informiert und um Ihr Einverständnis gebeten. Der Förderunterricht kann im Krankheitsfall oder bei Ver­tretungsbedarf entfallen.

Förderverein

Der Förderverein unserer Schule unterstützt unsere schulische Arbeit in vielen Belangen. Au­ßerdem könnten wir ohne den Förderverein kein Mittagessen im Pakt für den Nachmittag an­bieten. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen Mitglied im Förderverein sind und die Vereinsarbeit aufrechterhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage.

Frühstück

Ihr Kind sollte vor der Schule bereits gefrühstückt haben, um den Schultag gestärkt beginnen zu können. Während der Frühstückspause (nach der 2. Stunde) frühstücken die Kinder ge­meinsam in der Klasse. Dabei legen wir Wert auf ein gesundes Frühstück, welches Sie Ihrem Kind bitte in einer Brotdose mitgeben. Bitte achten Sie auch darauf, Ihrem Kind keine abge­packten Lebensmittel (Kinder-Salami, einzeln abgepackter Käse) oder Zuckerhaltiges (Müsli­riegel, Trinkjoghurt usw.) mitzugeben. Die Mitnahme von Getränken ist nicht nötig, da Ihren Kindern im Klassenraum Mineralwasser zur Verfügung steht, welches für einen geringen Betrag erworben werden kann.

G

H

Inklusion

Die inklusive Beschulung an der WGS findet innerhalb der Regelklasse, mit dem Ziel einer best­möglichen schulischen und sozialen Entwicklung aller Kinder, im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten, statt.

Die Lehrkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) unterstützen dabei durch intensive Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften betroffene Kinder in ihrer Lernentwick­lung und tragen darüber hinaus zur Weiterentwicklung inklusiver Schulstrukturen bei.

Zudem sollen vor allem den Jahrgangsstufen 1 und 4 im Rahmen vorbeugender Maßnahmen (VM) die Möglichkeit zusätzlicher Unterstützungs- und Beratungsangebote zukommen. Diese dienen dazu, allen Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht der Schule zu ermöglichen. Klassenlehrkraft und Förderschullehrkraft des BFZ arrangieren da­bei für die Lernenden adäquate Lernangebote auf der Grundlage des Regelschullehrplans. Auf­grund der Bedürfnisse der Klasse und einzelner Lernenden werden in gemeinsamer Absprache effektive Arbeitsformen festgelegt und umgesetzt. Die inklusive Förderung ermutigt die Ler­nenden zur Eigeninitiative und bestärkt die Beteiligten, selbst Verantwortung für die Lernpro­zesse zu übernehmen. Für Lernende, die im Rahmen der inklusiven Beschulung nicht ausrei­chend gefördert werden können, müssen weitergehende Maßnahmen eingeleitet bzw. lern­zieldifferente Ziele formuliert werden, welche sich an den Lehrplänen der Förderschulen ori­entieren.

J

Klassenlehrerin

Die Klassenlehrerin ist in der Grundschule eine der wichtigsten Bezugspersonen für die Schü­lerinnen und Schüler. Sie unterrichtet einen Großteil des Unterrichts in der Klasse und ist da­her in den meisten Fällen jeden Tag in der Klasse anwesend. Für die Eltern ist sie immer der erste Anlaufpunkt, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.

Kopfläuse

Immer wieder kommt es bei unseren Schülerinnen und Schülern zu Kopflausbefall. Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Übertragung häufiger. Wenn in einer unserer Klassen Kopfläuse auftauchen, notiert Ihr Kind dies im Hausaufgabenheft. Sie sollten dann Ihr Kind untersuchen. Wenn Sie Kopfläuse finden, dürfen Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken. Erst wenn ein Arzt bestätigt hat, dass Ihr Kind frei von Läusen und Nissen ist, kann der Schulbesuch wieder auf­genommen werden. Diese ärztliche Bestätigung geben Sie bitte in der Schule ab.

Loslassen

Wir möchten die Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und bemerken immer wieder, dass es einigen Eltern schwerfällt, ihr Kind loszulassen. Dass Sie Ihr Kind in den ersten Tagen vielleicht noch zur Schule begleiten, ist selbstverständlich, aber Ihr Kind schafft den Weg vom Schulhof bis in die Klasse sicherlich ganz ohne Ihre Hilfe. Etwas alleine zu schaffen, ohne Mama oder Papa an der Seite, das stärkt das Selbstbewusstsein Ihres Kindes und macht Ihr Kind zu Recht stolz. Ihr Kind kann den Ranzen selbstständig tragen und auch seine Jacke ganz alleine auszie­hen. Bitte trauen Sie Ihrem Kind zu, ein Schulkind zu sein.

Mittagessen

Die Abwicklung im Bereich der Mittagsverpflegung ist an der WGS digitalisiert. In diesem Zusammenhang erfolgt die Lieferung des Essens durch das DRK Frankenberg. Dies ermöglicht eine einfache, tageszeitunabhängige Essensbestellung per Internet (Smartphone, PC oder Tablet).

N

Ordnung

Ordnung muss sein. Helfen Sie anfangs Ihrem Kind noch, regelmäßig Ordnung im Ranzen zu halten. Versehen Sie sämtliche Materialien (Stifte, Bücher, Hefte usw.) und Kleidungsstücke mit Namen und kontrollieren Sie regelmäßig das Federmäppchen.

Pakt für den Ganztag

Unsere Schule verfügt mit dem „Pakt für den Ganztag“ an fünf Tagen in der Woche von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsange­bot. Dieses umfasst die Frühbetreuung vor dem Unterricht, die Betreuung nach dem Unter­richt, ein Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und die Möglichkeit zur Teilnahme an ei­ner Arbeitsgemeinschaft (AG).

Zur Wahl stehen 3 Module: Modul 0 (7:30 Uhr – 14:30 Uhr), Modul 1 (07:30 Uhr – 15:15 Uhr), Modul 2 (07:30 Uhr – 17:00 Uhr). Grundsätzlich ist der „Pakt für den Nachmittag“ ein freiwil­liges Angebot, nach Anmeldung des Kindes jedoch verbindlich.

Näheres erfahren Sie in den Elternbriefen zur Anmeldung für das kommende Schuljahr jeweils gegen Ende des laufenden Schuljahres.

Die Betreuung erreichen Sie unter der Telefonnummer 06451-713194.

Qual

Eine Qual sollte die Schule niemals werden. Bei Problemen sprechen Sie bitte mit der Klassen­lehrerin, der zuständigen Fachlehrerin oder der UBUS-Kraft.

Ranzen

Damit die Ranzen nicht zu schwer werden, können die Kinder Bücher und Hefte im Klassen­raum lassen, soweit sie sie nicht für die Hausaufgaben benötigen. Bitte leiten Sie Ihr Kind an, den Ranzen regelmäßig selbst zu packen und Verantwortung für den Inhalt zu übernehmen.

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude verboten.

Regeln

Für unser Schulleben haben wir Verhaltensregeln aufgestellt. Gegenseitige Rücksichtnahme und wertschätzender Umgang miteinander sind uns wichtig. Wir erwarten, dass Sie uns un­terstützen, indem Sie Ihrem Kind vermitteln, dass auch Ihnen diese Regeln wichtig sind.

Schulbücher

In Hessen gilt die Lernmittelfreiheit. Daher müssen Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern Lernmittelwie Schulbüchernicht auf eigene Kosten anschaffen, sondern können diese von der Schule ausleihen.

Schulbücher sind wertvoll und teuer und sollten an Kinder nachfolgender Klassen in einem annehmbaren Zustand weitergereicht werden. Deshalb bitten wir Sie, alle Bücher zum Beginn des Schuljahres mit einem Schutzumschlag versehen und Ihr Kind dazu anzuhalten, die Schul­bücher pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches müssen Sie eine Entschädigungszahlung leisten.

Schulelternbeirat

Sitzungen des Schulelternbeirats, an denen alle Klassenelternbeiräte/Klassenelternbeirätin­nen teilnehmen, finden in der Regel einmal pro Halbjahr statt. Der Schulelternbeirat/die Schulelternbeirätin lädt ein und ist der/die Vorsitzende der Veranstaltung.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewähl­ten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Den Vorsitz hat der Schulleiter/die Schulleiterin.

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Frei­räume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Schule. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und deren Evalua­tion.

Sicherer Schulweg

Viele Eltern machen sich Sorgen, ihr Kind allein den Schulweg gehen zu lassen, zumal es überall Gefahrenstellen gibt. Beachten Sie bitte: Der Schulweg sollte nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig vor der Einschulung, den Schulweg bzw. den Weg zur Bushaltestelle zu Fuß zurückzulegen. Auf diese Weise lernt Ihr Kind das Ein­schätzen von Risikosituationen, das Zurechtfinden in der Umgebung und es bewegt sich vor Unterrichtsbeginn an der frischen Luft. Mit heller Kleidung, Reflektoren und auch gemeinsam mit anderen Kindern kann der tägliche Schulweg so sicher zurückgelegt werden. Bitte leisten Sie nicht zuletzt einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Entzerrung der Verkehrssituation vor der Schule und bringen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule.

Schulpsychologie

Auf Anfrage stehen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Staatlichen Schulamts Fritzlar beratend zur Seite. Sie verfügen über genaue Kenntnisse des Systems Schule und un­terstützen die pädagogische Arbeit der Schulen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkennt­nisse und Methoden der Psychologie.

Dabei spielt sowohl die psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schü­lerinnen und Schülern als auch die präventive und systembezogene Beratung eine wichtige Rolle.
Schulpsychologische Beratungen sind freiwillig, kostenfrei und vertraulich. In der Beratung werden die Ratsuchenden darin unterstützt, den jeweils für sie passenden Lösungsweg zu fin­den und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern oder Schülerinnen und Schülern angefragt werden.

Die Kontaktdaten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen finden Sie auf den Internet­seiten des Schulamts Fritzlar unter dem Menüpunkt „Zuständigkeiten > Geschäftsverteilung“, eine Übersicht über die Zuständigkeiten nach Schulen finden Sie unter dem Menüpunkt „Schulangebot > Schulliste“.

Sekretariat

Unser Sekretariat ist für Sie montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06451 4790 erreichbar.

Sporthalle

In der Sporthalle unserer Schule findet der Sportunterricht statt, außerdem verschiedene AGs und Veranstaltungen (Einschulung, Entlassung der Viertklässler, Konzerte usw.).

Welche Ausstattung Ihr Kind für den Sportunterricht benötigt, erfahren Sie von der Sportleh­rerin. Generell gilt, dass die Kinder sich selbstständig und zügig umziehen können sollten. Min­destens zum Beginn jeder Ferien sollten die Sportbeutel mit nach Hause genommen werden, um die Kleidung zu waschen.

Unfall

Ihr Kind ist in der Schule und auf dem Schulweg unfallversichert. Bitte melden Sie der Schule, wenn Ihr Kind auf dem Schulweg verunglückt ist.

Unterrichtszeiten

Frühbetreuung 07:30 Uhr – 08:05 Uhr
Gleitzeit (freiwillige Teilnahme, im Klassenraum) 07:50 Uhr – 08:05 Uhr
1. Stunde 08:05 Uhr – 08:50 Uhr
2. Stunde 08:50 Uhr – 09:35 Uhr
Frühstückspause 09:35 Uhr – 09:45 Uhr
1. Hofpause 09:45 Uhr – 10:00 Uhr
3. Stunde 10:00 Uhr – 10:40 Uhr
4. Stunde 10:40 Uhr – 11:20 Uhr
2. Hofpause 11:20 Uhr – 11:35 Uhr
5. Stunde 11:35 Uhr – 12:20 Uhr
6. Stunde 12:20 Uhr – 13:05 Uhr
Pakt für den Nachmittag bis 17:00 Uhr

UBUS

(unterrichtsbegleitende Unterstützung durch Sozialpädagogische Fachkräfte)

An unserer Schule ist eine Sozialpädagogische Fachkraft als UBUS-Kraft tätig. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehr- und BFZ-Kräften in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung und in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen.

Zu ihren Aufgaben zählt:

  • Unterstützung von einzelnen Lehrkräften/Lehrkräfteteams
  • Beratung von Lehrkräften und Eltern
  • sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit
  • Streitschlichtung
  • Projekte mit Schulklassen
  • offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler (offene Sprechstunde)
  • AG-Angebote
  • inner- und außerschulische Vernetzung

Bei Fragen oder Anliegen ist die UBUS-Kraft über das Sekretariat der Schule erreichbar.

Vertretung

Sollte eine Kollegin erkrankt sein, wird eine andere Kollegin oder eine Vertretungskraft den Unterricht übernehmen. Ausfallen können nach dem hessischen Schulgesetz lediglich der För­derunterricht und die AG-Angebote. Über den Ausfall werden Sie informiert.

Wigand Gerstenberg

Unsere Schule ist nach dem Frankenberger Chronisten Wigand Gerstenberg benannt, der von 1457 bis 1522 lebte. Er besuchte die Lateinschule in Frankenberg und studierte später in Er­furt. Ab 1493 arbeitete er an der hessisch-thüringischen Landesgeschichte und befasste sich ab 1500 mit der Erstellung einer Chronik der Stadt Frankenberg – beides Werke mit großer Bedeutung für die Region.

X

Y

Zeugnisse

Die Kinder der 1. und 2. Klassen erhalten im 1. Halbjahr kein Zeugnis. Am Ende des Schuljahres erhalten die Kinder der 1. Klasse ein Berichtszeugnis, die Kinder der 2. Klassen ein Notenzeug­nis. In der 3. und 4. Klasse gibt es zum Halbjahr und zum Ende des Schuljahres Notenzeugnisse.